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Todesstrafe. Themenabend der evangelischen Kirchengemeinde Bad Saarow
8. November 2019|19:00 - 20:30
Todesstrafe
Seit Jahrtausenden werden Personen hingerichtet, deren Taten nach kodifizierten Strafbestimmungen als besonders schwere Verbrechen gelten. Die Todesstrafe war gängige Praxis in der ganzen Welt.
Auch in der Bibel ist die Todesstrafe bekannt: Im Alten Testament werden Ermordung (2. Mose 21:12), Entführung (2. Mose 21:16), Bestialität (2. Mose 22:19), Ehebruch (3. Mose 20:10), Homosexualität (3. Mose 20:13), ein falscher Prophet sein (5. Mose 13:5), Prostitution und Vergewaltigung (5. Mose 22:4) und einige andere Verbrechen mit der Todesstrafe geahndet.
Im 21. Jahrhundert wird die Todesstrafe äußerst kontrovers diskutiert. Die meisten Nationen der Welt wenden die Todesstrafe nicht mehr an. Artikel 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verbietet die Todesstrafe. Artikel 102 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bestimmt: „Die Todesstrafe ist abgeschafft.“
Andererseits gibt es nicht wenige Nationen, die die Todesstrafe anwenden, um weiter vor Verbrechen abzuschrecken. Aktuell sollen auch in den USA wieder mehr Todesstrafen vollstreckt werden.
Angesichts abscheulicher Verbrechen wird auch in der europäischen Bevölkerung der Ruf nach Wiedereinführung der Todesstrafe lauter. Als Gründe für die Todesstrafe werden genannt:
- Die Todesstrafe sei die einzige gerechte Vergeltung für die schwersten Verbrechen, die auch das Recht und die Würde der Opfer und deren Angehörige angemessen berücksichtige.
- Nur die Todesstrafe schütze die Allgemeinheit wirksam vor dem Täter (Spezialprävention).
- Die Todesstrafe sei zur Abschreckung möglicher anderer Verbrecher notwendig (Generalprävention).
- Die Todesstrafe sei von einer Bevölkerungsmehrheit gewollt.
- Die Todesstrafe sei kostengünstiger als lebenslange Haftstrafen.
Hingegen argumentieren Gegner der Todesstrafe meist mit folgenden Argumenten:
- Todesstrafe sei Vergeltung. Vergeltung sei eine Form der Rache. Diese dürfe in Rechtsstaaten keine Rolle spielen.
- Die Todesstrafe sei staatlich legitimierter Mord, untergrabe das Recht und erhöhe so das Gewaltpotential der Gesellschaft.
- Die Todesstrafe verfehle den Abschreckungszweck.
- Die Todesstrafe gebe dem Täter keine Chance zu Einsicht und Besserung.
- Justizirrtümer und Missbrauch seien nie auszuschließen.
- Die Todesstrafe verletzte die unantastbare Menschenwürde. (Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte: „Jeder hat das Recht auf Leben.“
Es soll mit den Zuhörern darüber gesprochen werden, welche ethisch-moralischen Grundelemente bei einer Strafgerichtsverhandlung und bei der Art der Bestrafung nach christlichem Verständnis berücksichtigt werden müssen und ob die Todesstrafe nach heute biblischem Verständnis noch bzw. wieder in Betracht kommt.
Anemone Bekemeier, Pfarrerin, als Gastgeberin
Sigrun v. Hasseln-Grindel, Vorsitzende Richterin einer Jugendschwurgerichtskammer a.D.