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Schwerbehindertenrecht
18. März|10:00 - 11:30
Preis: KostenlosInfoveranstaltung rund um das aktuelle Schwerbehindertenrecht
mit Sozialrichterin Dr. Yvonne Ferrant
Datum: Montag, 18. März 2024, 10.00 – ca. 11.30 Uhr
Ort: Bürger- und Vereinshaus, Pieskowerstr. 30, 15526 Bad Saarow
Referentin: Dr. Yvonne Ferrant, Richterin am Sozialgericht Karlsruhe
Ende 2021 lebten in Deutschland rund 7,8 Mio. schwerbehinderte Menschen, davon 267.820 in Brandenburg. Mit der amtlichen Feststellung ihrer Schwerbehinderung können Menschen sog. Nachteilsausgleiche für sich in Anspruch nehmen, z.B. Steuervergünstigungen, gesonderte Parkplätze, Vergünstigungen bei Bussen und Bahnen, Zusatzurlaub und Kündigungsschutz am Arbeitsplatz oder Leistungen der Eingliederungshilfe (z.B. Arbeitsassistenz). Es gibt viele Gesetze, insbesondere das Sozialgesetzbuch (SGB) IX – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.
Doch was muss man tun, damit die Schwerbehinderung festgestellt wird? Wie beantragt man einen Schwerbehindertenausweis?
Wie erhält man das Merkzeichen aG, wie einen Behindertenparkausweis? Welche finanziellen Mittel kann man als Schwerbehinderte(r) beantragen? Was tun, wenn der Antrag auf Höherstufung des Grades des Schwerbehinderung durch amtlichen Bescheid abgelehnt wurde?
Wo findet man kostenfreien sozialrechtlichen Beistand? Was kostet die Durchführung eines Sozialgerichtsverfahrens?
Die Referentin, Frau Dr. Ferrant, geb. Kuschminder, stammt aus Beeskow. Sie war vor ihrer Eheschließung Richterin am Sozialgericht Cottbus. Mit ihrer Heirat siedelte sie nach Karlsruhe um und arbeitet seither als Richterin am dortigen Sozialgericht. Zu ihren Zuständigkeiten gehören das Soziale Entschädigungs- und Schwerbehindertenrecht.
Jeder ist herzlich eingeladen. Nutzen Sie die Gelegenheit, einer Fachrichterin Ihre Fragen zum Schwerbehindertenrecht zu stellen!